Allgemeine Zahnheilkunde und Extra-Leistungen

Im Rahmen der Allgemeinen Zahnheilkunde werden Ihre Zähne, Ihr Zahnfleisch und Ihr Mundgewebe auf Erkrankungen überprüft und bei Bedarf behandelt.
Die Ursache von Zahnschmerzen wird ermittelt und behandelt und bei Zahnverlust wird für Zahnersatz gesorgt.

Unsere Leistungen auf folgenden Gebieten werden in der Regel teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen:

(*Die Kosten für diese Leistungen werden von den Krankenkassen nur zum Teil übernommen.)

Zahnmedizinische Individualprophylaxe

Vorbeugende Maßnahmen, die die Entstehung bzw. Verschlimmerung von Krankheiten der Zähne und des Zahnhalteapparates verhindern sollen.
Dazu gehört Ihrerseits ein regelmäßiger Zahnarztbesuch um frühzeitig z.B. der Entwicklung von Karies und anderen Krankheiten im Mundraum entgegenzuwirken.
Versicherte Patienten ab 20 Jahren erhalten einen Bonus zum Zahnersatz von Ihrer Krankenkasse, wenn sie sich mindesten ein Mal pro Jahr auf Zahnerkrankungen untersuchen lassen und eine regelmäßige Zahnpflege erkennbar ist.
Das gleiche gilt für Patienten zwischen 12 – 19 Jahren, allerdings muss hier die Untersuchung zwei Mal pro Jahr erfolgen.

Daneben bieten wir Ihnen Extra-Leistungen an wie:

Diese werden von den Krankenkassen nicht abgerechnet.